Verpackungen gehören zu den sichtbarsten Hinterlassenschaften unserer Konsumgesellschaft. Was an Straßenrändern, in Parks, an Flussufern oder an Stränden in der Umwelt landet, ist in vielen Fällen Verpackung. Dieser subjektive Eindruck wird durch objektive Zahlen bestätigt: Nach
Angaben von Eurostat fielen 2023 in der Europäischen Union durchschnittlich 178 Kilogramm Verpackungsabfall pro Einwohner an, in Deutschland waren es rund 215 Kilogramm.
Die Circular Valley Stiftung begrüßt deshalb, dass die Europäische Union mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) verbindliche Schritte unternimmt, um Verpackungsabfälle zu vermeiden, Wiederverwendung zu stärken und Verpackungen kreislauffähiger zu machen.
„Das Thema Verpackung ist eine riesige Herausforderung. Dass Verpackungen ein Problem sind, belegen objektive Zahlen, aber auch der subjektive Eindruck. Deshalb ist es gut, dass sich die Europäische Union dieses Themas annimmt“, sagt Dr. Carsten Gerhardt, Vorsitzender der Circular Valley Stiftung.
Aus Sicht der Circular Valley Stiftung enthält die neue Verordnung zahlreiche Ansätze, die sowohl dem Umweltschutz als auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen. Dazu gehört beispielsweise die Begrenzung von Leerraum in Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Wenn Produkte nicht in unnötig großen Kartons verschickt werden, reduziert das den Materialverbrauch ebenso wie den Aufwand, den Verbraucher anschließend mit der Entsorgung haben.
Dabei berücksichtigt die Verordnung auch, dass Verpackungen unterschiedliche Funktionen erfüllen können. Bei bestimmten Produkten ist die Verpackung selbst Teil des Kauferlebnisses – etwa bei Parfum, hochwertigen Geschenkartikeln oder besonderen Anlässen. Eine aufwendig gestaltete Schachtel oder eine besondere Präsentation kann hier einen eigenen Mehrwert für den Verbraucher haben. Entscheidend sollte deshalb nicht allein sein, möglichst wenig Verpackung einzusetzen, sondern unnötige Verpackung von funktionaler Verpackung zu unterscheiden.
Auch der stärkere Fokus auf Wiederverwendung, Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten weist aus Sicht der Stiftung in die richtige Richtung. Die Verordnung setzt damit wichtige Impulse für eine Wirtschaft, in der Materialien möglichst lange im Kreislauf gehalten werden.
Die Richtung stimmt – die Umsetzung muss praktikabel werdenGleichzeitig sieht die Stiftung Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der neuen Regeln, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die grenzüberschreitend verkaufen. Wo Unternehmen ihre Produkte in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreiben, können unterschiedliche administrative Anforderungen, Registrierungen und die Benennung von Bevollmächtigten einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen. Besonders für kleine Händler, Hersteller oder Direktversender kann der schnell zu einer unverhältnismäßigen Hürde werden.